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   VG Karlsruhe, 22.07.2003 - 5 K 912/02   

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https://dejure.org/2003,12658
VG Karlsruhe, 22.07.2003 - 5 K 912/02 (https://dejure.org/2003,12658)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.2003 - 5 K 912/02 (https://dejure.org/2003,12658)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 5 K 912/02 (https://dejure.org/2003,12658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2003 - 5 K 912/02
    Dieser Absetzungsbetrag soll - auch - den Arbeits- und Selbsthilfewillen des Erwerbstätigen durch einen finanziellen Anreiz stärken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.1995 - 5 B 36.94 - DVBl 1995, 699 m. w. Nachw.).

    Gegen die Rechtmäßigkeit dieser Berechnung bestehen auch sonst keine rechtlichen Bedenken (vgl. zur Zulässigkeit derartiger typisierender und pauschalierender Berechnungen : BVerwG, Beschl. v. 07.04.1995 a. a. O. m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2003 - 5 K 912/02
    Die Klage zielt bei der gebotenen sachdienlichen Auslegung ungeachtet der Fassung des Klageantrags, an die das Gericht nicht gebunden ist (§ 88 VwGO), darauf, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 12.11.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.03.2002 zu verpflichten, der Klägerin die sich ohne Anrechnung des Arbeitsförderungsgeldes nach § 43 SGB IX ergebende zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt in dem für die gerichtliche Kontrolle maßgebenden Zeitraum bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1995 - 5 C 9.94 - BVerwGE 99, 149 m. w. Nachw.) zu gewähren.
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2003 - 5 K 912/02
    Dann bleibt es bei dem Grundsatz, dass eine Einkunft in Geld als Einkommen zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 12.04.1984 - 5 C 3.83 - BVerwGE 69, 177).
  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 2516/12

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Denn bei den SHR handelt es sich um bloßes norminterpretierendes Verwaltungsinnenrecht im Sinne einer verwaltungsinternen Regelung ohne Rechtsnormqualität (vgl. VG Karlsruhe, NVwZ-RR 2004, 42 und SG Freiburg, SAR 2011, 5 ff), die für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit deshalb nicht verbindlich sind.
  • SG Karlsruhe, 20.09.2007 - S 4 SO 4758/06

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Ausbildungsgeld gem § 44 Abs 1 Nr 1 SGB 9 -

    Als solches dient es ebenso wie das Kindergeld der Sicherstellung des Lebensunterhalts des behinderten Menschen, zumindest ist es jedoch "zweckneutral" und schon deshalb bei der Gewährung von Sozialhilfe in Gestalt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als anrechenbares Einkommen zu berücksichtigen (vgl. ebenso für das Arbeitsförderungsgeld nach § 43 SGB IX: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 22. Juli 2003, 5 K 912/02, NVwZ-RR 2004, 42 f. unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. April 1984, 5 C 3.83 - BVerwGE 69, 177).
  • SG Freiburg, 16.09.2010 - S 9 SO 6462/07

    Sozialhilfe - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Empfehlungen des

    Bei den SHR handelt es sich um norminterpretierendes Verwaltungsinnenrecht ohne Rechtsnormqualität (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 22.7.2003, Az. 5 K 912/02; SG Freiburg, Urt. v. 12.8.2005, Az. S 9 AS 1048/05, beide in ).
  • VG Kassel, 08.09.2004 - 7 E 1664/03

    Anrechnung von Einkommen bei Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz.

    Zu dieser Problematik hat das VG Karlsruhe in seinem Urteil vom 22. Juli 2003 (Az: 5 K 912/02) ausgeführt:.
  • VG Berlin, 07.06.2007 - 5 A 8.05

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung nach Auflösung der abgebenden Behörde

    14 Das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Aufhebung der Versetzungsverfügung ist nicht dadurch entfallen, dass inzwischen sowohl die ihn abgebende als auch die ihn aufnehmende Behörde nicht mehr existiert (anderer Ansicht Verwaltungsgericht Cottbus, 5 K 912/02, Urteil vom 23. November 2005, jedenfalls hinsichtlich der abgebenden Behörde).
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